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debian/0.39

Tree @debian/0.39 (Download .tar.gz)

debmany.de.1 @debian/0.39raw · history · blame

.TH "DEBMANY" "1" "1.2" "Michael Arlt" "Dienstprogramme für Benutzer"
.SH "NAME"
debmany \- Wählen von manpages aus installierten Paketen, Paketen des Repositories oder .deb\-Dateien zum Betrachten mit "man" oder einem alternativen Viewer.
.SH "SYNTAX"
.B debmany
\fI\-\-help
.br 
.B debmany
\fI[\-m manpageviewer|\-k|\-g|\-x] [\-L Limit] [\-l Sprache1[,...]] Paket|Paket.deb\fR
.SH "BESCHREIBUNG"
.\" Add any additional description here
.PP 
Wählen Sie eine Manpage von einem Debian Paket um sie mit "man" oder einem alternativen Viewer zu betrachten. Die Liste der Manpages wird in einem Dialog dargestellt. Unterstützte Quellen für Debian Pakete sind: Lokale .deb\-Datei, ein Paket aus dem Repository oder ein installiertes Paket.
.TP 
\fB\-\-help\fR
zeigt eine kurze Hilfe und beendet sich
.TP 
\fB\-m manpageviewer\fR
Setzt optional den Manpageviewer. Der Viewer muss .gz Dateien unterstützen. Es ist zu beachten, dass der komplette Aufruf formuliert werden muss. "%s" wird durch den Pfad zur Manpage ersetzt. Wenn "%s" fehlt wird " %s" an den Manpageviewer angehängt. Der Aufruf muss in "" oder '' gefasst werden \- siehe Beispiele.
Bei der Benutzung eines grafischen Manpageviewers müssen Sie sicherstellen, dass Sie Zugriff auf den Desktop haben (ggf.: sux oder ssh mit x\-forwarding)
.TP 
\fB\-k\fR
Zeigt die Manpage im bevorzugten Viewer (muss .gz Dateien unterstützen) an, falls Sie KDE benutzen \- Kurzform von \-m 'kfmclient exec man:%s'. "kfmclient" ist Teil des Paketes "konqueror".
.TP 
\fB\-g\fR
Zeigt die Manpage im bevorzugten Viewer (muss .gz Dateien unterstützen) an, falls Sie GNOME benutzen \- Kurzform von \-m 'gnome\-open man:%s'. "gnome\-open" ist Teil des Paketes "libgnome2\-0".
.TP 
\fB\-x\fR
Zeigt die Manpage im bevorzugten Viewer (muss .gz Dateien unterstützen) an, falls Sie KDE/GNOME/Xfce benutzen \- Kurzform von \-m 'xdg\-open man:%s'. "xdg\-open" ist Teil des Paketes "xdg\-utils".
.TP 
\fB\-L Limit\fR
Überschreitet ein File, das per Download heruntergeladen werden muss, das Limit so werden Sie gefragt, ob der Download stattfinden soll. Ohne Angabe einer Einheit ist die Angabe in Bytes. Durch Anhängen der Buchstaben K, M, G der T kann die Einheit geändert werden.
.TP 
\fB\-l Sprache1[,...]\fR
Englische Manpages werden immer angezeigt. Wenn Sie mehr Sprachen sehen wollen, so können Sie dies hier festlegen. Im Prinzip geben Sie hier eine mit Komma getrennte Liste der Ordner aus den Manpage Ordnern (/usr/share/man,/usr/X11R6/man) an \- z. B. de,fr oder "*" wenn Sie alle Sprachen sehen wollen. Ordner mit ".xyz" am Ende (z. B. fr.ISO8859\-1) werden automatisch durch Ihre Auswahl (fr in diesem Beispiel) selektiert.
.PP 
Die Manpages werden temporär nach /dev/shm (sofern dieses Verzeichnis existiert) oder /tmp extrahiert. Durch das Setzen und Exportieren der Umgebungsvariable TMPDIR kann der Speicherort überschrieben werden.
.PP 
Das Debian Paket "whiptail" (bevorzugt) oder "dialog" sowie "curl" muss installiert sein.
.SH "BEISPIELE"
.TP 
debmany coreutils
Zeigt alle Manpages des installierten Debian Pakets "coreutils" mit "man" an.
.TP 
debmany 3dchess
Zeigt alle Manpages des Paketes "3dchess" mit "man" an. Da es noch nicht installiert ist wird es vom Repository bezogen \- wenn nötig auch per Download. 
.TP 
debmany test.deb
Zeigt alle Manpages des lokalen Debian Paketes "./test.deb" mit "man" an.
.TP 
debmany \-k sc
Benutzt den bevorzugten Manviewer (für KDE Anwender)
.TP 
debmany \-g sc
Benutzt den bevorzugten Manviewer (für GNOME Anwender)
.TP 
debmany \-x sc
Benutzt den bevorzugten Manviewer (für KDE/GNOME/Xfce Anwender)
.TP 
debmany \-m 'konqueror man:%s' sc
Benutzt Konqueror als Viewer
.TP 
alias debmany='debmany \-l de \-L 5M \-k'; debmany \-m man \-l "*" foo
Setzte einen Alias um die bevorzugten Optionen festzulegen. Diese können, wie man sieht, jederzeit überschrieben werden.
.SH "AUTOR"
Geschrieben von Michael Arlt.
.SH "LIZENZ"
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the GNU General Public License <http://www.gnu.org/licenses/gpl.html>.
There is NO WARRANTY, to the extent permitted by law.